E-2 Investorenvisum

Das E-2 Investorenvisum ist ein langfristiges, erneuerbares Arbeitsvisum für Antragsteller aus Ländern, die ein Investitionsabkommen mit Amerika unterzeichnet haben. Die Dauer des Visums hängt von den gegebenen Vertragsbestimmungen ab.

Inhaber eines E-2 Investenvisums können Angestellte mit der gleichen Staatsbürgerschaft über die U.S. Firma für ein E-2 Manager Visum oder E-2 Spezialisten Visum sponsern.

Der Investor sollte in den USA eine Gesellschaft gründen, die das Unternehmen, das der Investor kaufen oder aufbauen möchte, betreiben wird. Diese Gesellschaft wird Sponsor für das E-2 Visum sein.

Für diese E-2 Visa müssen die Antragsteller und die U.S. Gesellschaft Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen.

Die U.S. Gesellschaft qualifiziert sich wie folgt:

Ein Staatsangehöriger, bzw. mehrere Staatsangehörige, aus einem Land, das ein Investitionsabkommen mit den USA abgeschlossen hat, muss/müssen mindestens 50% der Geschäftsanteile der U.S. Gesellschaft besitzen.

Die Investition muss aktiv sein, d.h. die Firma muss regelmässig Produkte oder Dienstleistungen anbieten, und ein regelmässiges Einkommen produzieren;

Der Investor muss eine beträchtliche Investition mit Eigenkapital tätigen (bzw. mit einem Darlehen das mit persönlichen Anlagen gesichert ist). Das Gesetz schlägt keinen Mindestbetrag für eine Investition vor, jedoch muss die Investition genügen, um ein gewinnbringendes Unternehmen mit Erweiterungspotenzial aufzubauen. Je niedriger die Investition, umso höher muss der Anteil des Investitionskapitals sein, das vom Investor aufgebracht werden muss.

Die Investition muss der lokalen Wirtschaft nicht nur geringfügig beitragen. Das Unternehmen muss mehrere Angestellte haben, und muss genügend Einnahmen haben, die es ermöglichen, dem Investor ein Gehalt zu zahlen und einen wesentlichen Gewinn zu ergeben.

Der Investor sollte auch vor Augen halten, dass man sich nach Ablauf des Visums weiterhin qualifizieren muss, wenn man einen Antrag auf Erneuerung des Visums stellt. Es genügt demnach nicht, wenn das Unternehmen den Antragsteller für ein erstes Visum qualifiziert, jedoch nicht ausweiterungsfähig genug ist um zu ermöglichen, das für das E-2 Visum erforderte Personal einzustellen.

Es ist wichtig, dass potenzielle Einwanderer von Anfang an alle möglichen Fehler vermeiden, denn falsche Entscheidungen haben langfristige, negative, eventuell sogar fatale Auswirkungen auf den Einwanderungsprozess.

Eine frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht dem Investor alle Zukunftspläne mit dem Anwalt zu besprechen und eine erfolgsversprechende Einwanderungsstrategie zu verfolgen.
Normalerweise wird der Antrag auf das E-2 Visum am U.S. Konsulat im Aufenthaltsland des Antragstellers eingereicht. Wenn das Visum genehmigt wird, wird es üblicherweise für die Dauer ausgestellt, die im gegebenen Investitionsabkommen vorgesehen ist. Meistens wird das Visum für 2-5 Jahre ausgestellt.

Ein Statuswechsel in den USA ist möglich, wenn der Antragsteller mit einem Nichteinwanderungsvisum in den USA ist. Antragsteller, die sich mit dem Visa Waiver (ohne Visum) in den USA aufhalten, müssen den Antrag am Konsulat stellen.

Weitere E-2 Visum-bezogene Informationen:

Ehepartner von E-2 Visumsinhabern können eine Arbeitsgenehmigung beantragen die ihnen erlaubt für den U.S. Arbeitgeber Ihrer Wahl zu arbeiten. Das E-2 Visum kann unbegrenzt verlängert werden, solange die U.S. Firma sich als Sponsor qualifiziert.